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   OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 5 U 184/99   

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OLG Stuttgart, 07.08.2000 - 5 U 184/99 (https://dejure.org/2000,20365)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.08.2000 - 5 U 184/99 (https://dejure.org/2000,20365)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. August 2000 - 5 U 184/99 (https://dejure.org/2000,20365)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zum sogenannten aktiven Gesamtschuldverhältnis nach griechischem Recht

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1371
  • BeckRS 2000, 12821
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Saarbrücken, 09.03.2012 - 13 S 51/11

    Anwendbares Recht hinsichtlich des Beweismaßes: Geltendmachung eines

    aa) Während in Rechtsprechung und Literatur weitgehend anerkannt ist, dass sich die Darlegungs- und Beweislast nach ausländischem Sachrecht (lex causae) bestimmen, mithin im Streitfall nach französischem Recht (vgl. BGHZ 3, 342, 346; Urteil vom 27.04.1977 - VIII ZR 184/75, WM 1977, 793; BGHZ 122, 373; OLG Stuttgart, OLG-Report 2000, 399; Geimer, IZPR, 6. Aufl., Rn. 2340; Schack, Internationales Zivilverfahrensrecht, 5. Aufl., Rn. 752), ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, welches Recht das Beweismaß bestimmt, also die Frage, unter welchen Umständen eine Tatsache als bewiesen anzusehen ist.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Er umfasst sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen (vgl. zur identischen Regelung im inzwischen außer Kraft getretenen Art. 1 Abs. 1 EuGVÜ OLG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2000, 5 U 184/99, BeckRS 2000, 12821, Rdnr. 4 unter Verweis auf EuGH, Entscheidung vom 27.3.1979, 143/78, Slg. 1979, 1055; ebenso Gottwald, Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, Art. 1 EuGVO, Rdnr. 13; Stadler in Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, Art. 1 VO /EG) 44/2001, Rdnr. 5) und damit nach dem Verständnis des Senats auch die hier im Zuge der Scheidung der Beteiligten streitige Frage der Zuordnung von Vermögen zum Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft eines Ehegatten (vergl. zum Ganzen auch: OLG Frankfurt a.a.O.).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2023 - 5 UF 31/22

    Internationale Zuständigkeit nach Lugano-Übereinkommen; Anspruch auf

    Ist danach im Rahmen der Prüfung des Anspruchs eine güterrechtliche Frage als Vorfrage zu klären, stellt diese Vorfrage nicht den Hauptgegenstand des Verfahrens dar (vgl. auch OLG Stuttgart vom 07.08.2000 - 5 U 184/99, juris Rn. 23; EuGH vom 25.07.1991, C-190/89, juris 25 ff.).
  • OLG Frankfurt, 12.04.2013 - 4 UF 39/12

    Güterrecht: Errungenschaftsgemeinschaft nach portugiesischem Recht

    Er umfasst sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen (vgl. zur identischen Regelung im inzwischen außer Kraft getretenen Art. 1 Abs. 1 EuGVÜ OLG Stuttgart, Urteil vom 7.8.2000, 5 U 184/99, BeckRS 2000, 12821, Rdnr. 4 unter Verweis auf EuGH, Entscheidung vom 27.3.1979, 143/78, Slg. 1979, 1055; ebenso Gottwald, Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Aufl. 2008, Art. 1 EuGVO, Rdnr. 13; Stadler in Musielak, ZPO, 9. Aufl. 2012, Art. 1 VO /EG) 44/2001, Rdnr. 5) und damit nach dem Verständnis des Senats auch die hier im Zuge der Scheidung der Beteiligten streitige Frage der Zuordnung von Vermögen zum Gesamtgut der Errungenschaftsgemeinschaft oder zum Eigengut eines Ehegatten.
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